ÜBER UNS

Der wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der strategischen Beratung und Vertretung unserer internationalen Mandantschaft auf den komplexen und zusammenhängenden Gebieten des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts.


Dabei gehören zur unseren Mandantschaft sowohl

Firmen, Unternehmen und Investoren aus dem Ausland, die geschäftliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Bundesrepublik entfalten als auch juristische und natürliche Personen mit dem Sitz in Deutschland und EU, die am inländischen und internationalen Wirtschaftsverkehr teilnehmen.


unsere Kompetenz


Nicht zuletzt aufgrund entsprechender Kenntnisse der russischen Sprache liegt unsere besondere Kompetenz auch in der juristischen Beratung und Betreuung der russischsprachigen Unternehmer und Investoren

Rechtsanwalt Alexander Kagan absolvierte sein rechtswissenschaftliches Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Hamburger Universität. Nach dem Ersten Staatsexamen leistete er sein Referendariat in Hamburg und Schleswig-Holstein ab. Neben der Zivilkammer des Landgerichts Lübeck arbeitete Herr Kagan dabei bei der Lübecker Staatsanwaltschaft und bei der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) im Amtsdezernat für Energie, Dienstleistungen und Außenwirtschaft.

Neben der Zivilkammer des Landgerichts Lübeck arbeitete Herr Kagan dabei bei der Lübecker Staatsanwaltschaft und bei der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) im Amtsdezernat für Energie, Dienstleistungen und Außenwirtschaft.

Alexander KAGAN

Wirtschaftsrecht

Wi vertreten schon seit vielen Jahren ausländische Unternehmen und haben bereits einer großen Zahl ausländischer Investoren bei der Realisierung ihrer Projekte in Deutschland anwaltlich begleitet.

Wir zeigen, welche Rechtsform für wen geeignet ist und vergleichen Rechtsformen wie die Sologründung als Kleingewerbe, die GbR, die GmbH und die UG.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne im gesamten Prozess von der Gesellschaftsgründung bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer selbständigen Tätigkeit.

Professionelle Gründung mit uns als Anwalt. Um Ihre persönliche Haftung sicher auszuschießen, müssen Sie rechtssicher gründen.

Arbeitgebern stehen wir bei allen Fragen aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht zur Verfügung. Einen wesentlichen Anteil macht hierbei die Beratungstätigkeit aus.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne im gesamten Prozess von der Gesellschaftsgründung bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer selbständigen Tätigkeit.​

Wir begleiten Sie bei allen Etappen des Kaufs vom Letter of Intent über das Signing und Closing bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Post-Merger-Phase.

Miteigentümer oder -erben wollen das Haus loswerden, Sie ziehen eine Wohnung doch vor oder Sie wollen einfach Ihr Kapital woanders anlegen. In jedem Fall sollten Sie das meiste aus einem Hausverkauf herausholen.

Kunden über uns

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