Deutschland hat in den letzten Jahren so viele ausländische Investoren angelockt an wie noch nie. „Deutschland ist der sichere Hafen in Europa und eines der am schnellsten wachsenden Industrieländer“, sagt Experte Achim Hartig in einer Studie der für das Standortmarketing der Bundesrepublik zuständigen Gesellschaft Germany Trade & Invest (GTAI). „Das ist für Investoren attraktiv.“ Auch mit der guten Infrastruktur, der günstigen Lage in der Mitte Europas und gut ausgebildeten Fachkräften wird gepunktet. „Unsere Forschungslandschaft ist ebenfalls ein gutes Standortargument.“
vpmk Rechtsanwälte vertreten schon seit vielen Jahren ausländische Unternehmen und haben bereits einer großen Zahl ausländischer Investoren bei der Realisierung ihrer Projekte in Deutschland anwaltlich begleitet. Unser großer Vorteil ist dabei, dass wir Sie nicht nur bei der Gründung Ihres Unternehmens umfassend unterstützen können, sondern gleichzeitig über langjährige Erfahrung bei der Organisation der notwendigen Aufenthaltstitel für ausländische Investoren und Geschäftsgründer und deren Familienangehörige verfügen.
Umfassende rechtliche Unterstützung bei der Gesellschaftsgründung
Umfassende Unterstützung im Visumsverfahren und im Aufenthaltserlaubnisverfahren
Wir sind seit 1998 sowohl in wirtschaftsrechtlichen Mandaten als auch im Bereich des Ausländerrechts – wir verwenden hier lieber den umfassenderen und heute üblichen Begriff Migrationsrecht – schwerpunktmäßig tätig und verfügen in beiden Gebieten über eine langjährige Erfahrung. Unser hochspezialisiertes Team aus Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und qualifizierten juristischen Mitarbeiterinnen verfügt bundesweit über langjährige Kontakte zu einer großen Anzahl von Ausländerbehörden und den im Bereich der selbständigen Tätigkeit maßgeblichen fachkundigen Körperschaften (z.B. IHK) und hat Visumsverfahren von Unternehmensgründern und ausländischen Investoren von allen wichtigen Herkunftsländern der Erde erfolgreich betreut.
vpmk Rechtsanwälte bieten Ihnen den Vorteil einer Anwaltssozietät, die fast ausschließlich ausländische Mandantinnen, Mandanten und internationale Unternehmen in verschiedenen Rechtsgebieten vertritt. So sind wir in der Lage, rechtsübergreifend auch alle spezifischen Fragen unserer internationalen Mandantschaft zum Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Familienrecht und Immobilienrecht qualifiziert zu beantworten. So erhalten Sie/ erhält Ihr Unternehmen die Möglichkeit einer umfassenden anwaltlichen Betreuung, die weit über die Fragen des Migrationsrechts hinausgeht.
Unsere auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten eng mit unseren Spezialisten für Migrationsrecht zusammen. Bereits bei der Gesellschaftsgründung haben wir stets die Voraussetzungen für die spätere Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der selbständigen Tätigkeit bzw. der Beschäftigung als Geschäftsführer des Unternehmens im Blick und achten bereits bei der Gesellschaftsgründung genau darauf, dass im aufenthaltsrechtlichen Verfahren keine Probleme entstehen.
Bei der Bearbeitung Ihres Mandats steht bei uns der Servicegedanke stets im Vordergrund. Sie haben bei uns immer einen persönlichen juristischen Ansprechpartner, der Sie individuell betreut und Ihre Fragen in der Regel noch am selben Tag beantwortet. Die Mandatsbetreuung erfolgt dabei regelmäßig in englischer oder deutscher Sprache. Anwaltliche Beratungen können überdies auf Französisch und Spanisch durchgeführt werden. Unser Büro verfügt daneben über muttersprachlich russisch, ukrainisch, italienisch, türkisch, hebräisch und Mandarin sprechende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gerne bei der Übersetzung behilflich sind.